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Regelungen

Erlass des Innenministeriums in Baden-Württemberg - Aktion "Sicherer Schulweg" im Schuljahr 2011/2012

Seite 5:

… Die Straßenverkehrsbehörden werden weiter gebeten, das Vorhandensein von Schulwegplänen für Grundschulen (Geh-Schulwegpläne) und für weiterführende Schulen (Rad-Schulwegpläne) zu prüfen. Schulwegpläne sind die Grundlage für eine wirkungsvolle Schulwegsicherung. Soweit solche noch nicht verfügbar sind, sollen die Schulen seitens der Straßenverkehrsbehörden gebeten werden, die Geh-Schulwegpläne im Laufe des Schuljahres 2011/2012 sowie die Rad-Schulwegpläne bis zum Ende des Schuljahres 2012/13 in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei zu erstellen. Vorhandene Schulwegpläne sind zum Ende des Schuljahres auf ihre Aktualität zu überprüfen. Bei der Erstellung von Schulwegplänen sollen seitens des Schulträgers neben der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei nach Möglichkeit und Erfordernis auch die Verkehrsausschüsse der Schulen, schulische Gremien sowie ggf. verkehrssicherheitsberatende Institutionen mit einbezogen werden.

Zur Erfassung des derzeitigen Standes der Schulwegplanung und deren Fortentwicklung wird derzeit ein Monitoring vorbereitet und im Laufe des Schuljahres 2011/12 umgesetzt. Hierzu erfolgen zu gegebener Zeit weitere Informationen. …

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Runder Tisch Radverkehr Baden-Württemberg - Baden-Württemberg auf dem Weg zum Fahrradland Nr. 1 - Handlungsempfehlungen (Gesamtausgabe - Dezember 2008)

Seite 29:

… Städte und Gemeinden sollen gemeinsam mit den Schulen, der lokalen Agenda, Polizei und interessierten außerschulischen Partnern Mobilitätskonzepte pro Rad entwickeln.

Dazu zählen:

Seite 47:

… Kommunen und Schulen sorgen gemeinsam für sichere Schulwege auch für den Radverkehr. Ein geeignetes Instrument ist der Radschulwegplan als Teil des Schulwegplans. …

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Verwaltungsvorschrift: Beauftragte für Verkehrserziehung an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Sonderschulen, allgemeinbildenden Gymnasien und beruflichen Schulen

Auszug:

… An jeder Grundschule, Hauptschule, Realschule, Sonderschule, an jedem allgemein bildenden Gymnasium und an jeder beruflichen Schule ist ein Lehrer als Beauftragter für Verkehrserziehung durch den Schulleiter zu benennen.

Beauftragte für Verkehrserziehung haben folgende Aufgaben:

Behandlung des Themas, Schulwegsicherheit, insbesondere in Elternabenden, gegebenenfalls Erstellung eines Schulwegplanes (Klassen 1 und 5);

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